Steuer-Frei-Beträge für Menschen mit Behinderung werden erhöht

Ab dem Jahr 2021 werden sich die Steuer-Frei-Beträge für Menschen mit Behinderung verdoppeln.

Das bedeutet: Für manche Einnahmen gibt es einen Frei-Betrag.

Das heißt, Sie müssen für diese Einnahmen keine Steuer bezahlen.

Der Pausch-Betrag ist auch ein Frei-Betrag.

Das wird in Ihrer Steuer-Erklärung genau aufgeschrieben.

Der Höchst-Betrag wird verdoppelt.

Er liegt dann in Zukunft bei 7400 Euro.

Einen Pausch-Betrag kann man dann ab einem Grad der Behinderung von 20 erhalten.

Das ist eine Verbesserung für Menschen mit Behinderung.

 

Für weitere Informationen können Sie sich auf der Homepage der Lebenshilfe (www.lebenshilfe.de/informieren/familie/steuerliche-entlastungen-fuer-menschen-mit-behinderung/) oder auf der Homepage der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/behinderten-pauschbetrag-1772296)  näher informieren.

Quellen: www.Lebenshilfe.de; https://dejure.org/BGBl/2020/BGBl._I_S._2770