Impftermin für gehörlose Menschen im Landkreis Augsburg

Aktuell ist es für alle Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 80 Jahren und älter im Landkreis Augsburg möglich, sich eine Impfung verabreichen zu lassen. Beim Impftermin vor Ort entstehen insbesondere für gehörlose Menschen Schwierigkeiten, da jede Person, die sich impfen lassen möchte, zunächst auf eine ausführliche Aufklärung angewiesen ist. Für gehörlose Menschen ist das ohne Gebärdensprachdolmetscher*in aber nur schwer oder gar nicht möglich. Damit sich Personen mit einer Hörbehinderung ab 80 Jahren und älter nicht selber um eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in kümmern müssen, bietet das Landratsamt Augsburg in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst für Hörgeschädigte des Paritätischen und der Beratungsstelle für Hörgeschädigte von Regens Wagner einen gesammelten Impftermin für Menschen mit einer Hörbehinderung an. Wer dieses Angebot des Landratsamts Augsburg nutzen möchte, kann sich bis zum 21.03.2021 wenden an:

Landratsamt Augsburg                          

Team Inklusion

Prinzregentenplatz 4

86150 Augsburg

Tel.: 0821/3102-2861 oder -2464

Fax: 0821/3102-1464

E-Mail: behindertenbeauftragte@LRA-a.bayern.de

 

Quelle: Pressemittteilung des Landratsamts Augsburg, 26.02.2021