Bekanntmachungen und Entwürfe der Bebauungspläne

Nach § 4a Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bekanntmachungen und auszulegende Unterlagen eines Bauleitplans (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) neben der Auslegung in Papierform auch in das Internet einzustellen.
Maßgeblich für das Verfahren sind jedoch die im Rathaus ausliegenden Unterlagen.

Aktuell werden die nachstehenden Verfahren durchgeführt:

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