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Bauplanungsrecht


Das Bauplanungsrecht regelt die bauliche Nutzbarkeit von Grund und Boden. Es legt also fest, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück bebaut werden darf.

 

Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen hierzu sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthalten.

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug einer Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu lenken und zu ordnen. Zu den Bauleitplänen gehören Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Daneben können Gemeinden städtebaulichen Satzungen erlassen.

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans richtet sich nach der dazu erlassenen Satzung. Im Innen- und im Außenbereich ist die Zulässigkeit eines Vorhabens nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.


Weitere Informationen zum Thema aus dem Bayer. Staatsministerium

 

 

 

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